Der lange Atem der Prohibition

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Der 20. April (4/20) ist für Anhänger der Cannabiskultur weltweit ein besonderer Tag. Aus nicht vollständig geklärten Gründen, gilt „420“ international als „Geheimcode“ unter Konsumenten und so kämpfen Legalisierungsbefürworter an diesem Tag für ein Ende des Cannabisverbots. Protestzüge und Massenveranstaltungen dazu waren 2020 nicht möglich, im Gegensatz zu PEGIDA-Anhängern, verzichtete die deutsche Cannabisbewegung während der Coronapandemie auf größere Menschenansammlungen. Dennoch war ihr Protest unübersehbar. Im Internet gaben hundertausende Menschen ihre Meinung kund und in Karlsruhe legte ein Richter Verfassungsbeschwerde ein.

Andreas Müller ist Jugendrichter im brandenburgischen Bernau. Tagtäglich hat er mit jungen Angeklagten zu tun, die von der Polizei mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wurden. Wie in den meisten Bundesländern gilt in Brandenburg die sogenannte Soll-Bestimmung 6 Gramm. Findet die Polizei bei einem Konsumenten bis zu sechs Gramm Cannabis, so soll das Verfahren grundsätzlich eingestellt werden, es sei denn, es besteht öffentliches Interesse oder die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Menge nicht für den Eigenbedarf gedacht ist. Sechs Gramm, das reicht für etwa zehn Joints – der organisierte Drogenhandel spielt sich in anderen Dimensionen ab. Sitzt ein Jugendlicher mit 6,1 Gramm Cannabis auf Richter Müllers Anklagebank, drohen ihm empfindliche Geldstrafen und ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Das Mitführen einer geringen Menge einer der harmlosesten Drogen dieser Welt, kann somit die Chance auf einen Job und somit eine geregelte Zukunft kosten. Bei größeren Mengen droht eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr. Bereits 16 jährigen ist es in Deutschland erlaubt, eine potentiell tödliche Menge an Alkohol legal zu erwerben. Cannabis ist wie jede Droge schädlich für den menschlichen Körper, insbesondere Konsumenten mit einer natürlich Veranlagung für eine Psychose, erhöhen mit regelmäßigen Konsum die Chance auf eine Erkrankung und bei sehr jungen Intensivkosumenten können Hirnschäden auftreten. Dennoch: Eine tödliche Menge Cannabis gibt es nicht, in der Geschichte der Menschheit ist nicht eine Person am Konsum der Droge gestorben, Verbraucher müssen sie dennoch möglicherweise verunreinigt auf dem Schwarzmarkt kaufen und unterstützen so unfreiwillig das organisierte Verbrechen. Diese Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten und unverhältissmäßige Ungleichbehandlung gegenüber dem Alkohol hält Müller für verfassungswidrig und legt nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Damit steht er nicht alleine. „Ich befinde mich im Boot mit der überwiegenden deutschen Strafrechtsprofessorenschaft“, sagte er am Montag. Die Menge der Straf- und Ermittlungsverfahren wegen Cannabis sei zudem eine unnötig große Last für das Justizsystem: „Ist es nicht besser, wenn wir mehr Zeit für Kinderpornografie haben, anstatt kleine Kiffer zu verfolgen?“

Beobachter halten das deutsche Verbot schon lange für nicht mehr zeitgemäß und unnötig kriminalisierend. Dass Cannabis in weiten Teilen der Welt bis heute verboten ist, hat vor allem mit zwei Dingen zu tun: Rassismus und Geld.

Nachdem 1919 in den USA Gtränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,28% verboten wurden, blühte das organisierte Verbrechen auf. Insbesondere große Mafiastrukturen entwickelten sich schnell und verkauften illegal gebrannten Schnapps auf der Straße und in Flüsterkneipen. Allein in New York soll es zum Höhepunkt der Prohibition bis zu 100.000 illegale Kneipen gegeben haben. Während der großen Depression Anfang der 30er Jahre wuchs jedoch das Bedürfniss nach Alkohol in der Gesellschaft und der politische Druck auf Präsident Roosevelt stieg. Als schließlich klar wurde, dass in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Menschen aufgrund von gepanschtem Alkohol starben, hob Roosevelt das Verbot von Alkohol im Dezember 1933 schließlich auf.

Die Legalisierung stellte Harry Anslinger, Vorsitzender des Federal Bureau of Narcotics, vor ein Problem: Ohne eine verbotene Droge hatte seine Behörde keinen Arbeitsbereich mehr. Er suchte sich mächtige Verbündete, um eine Droge zu kirminalisieren, und so seinen Arbeitsplatz zu sichern. Mitstreiter fand er in William Randolph Hearst, einem Medienmogul, und Andrew Mellon. Mellon war nicht nur Onkel Anslingers Frau und US-Finanzminister, sondern auch Teil der Mellon Bank, einem finanziellen Unterstützer der Holzpapierindustrie. Die Nutzhanfindustrie drohte die Bedeutung der Papierproduktion aus Holz empfindlich einzuschränken. Hanf wächst schneller nach und ist einfacher zu ernten als Holz. Ein Verbot von Hanfpflanzen im Allgemeinen, passte Mellon gerade recht. So startete das Triumvirat eine landesweite Medienkampange, um die Gesellschaft von einem Cannabisverbot zu überzeugen. Neben objektiven Lügen wurden dabei auch nachgestellte Szenen von angeblich durch Cannabis berauschten Menschen verbreitet, die nach dem Konsum aus Fenstern springen oder sich im Wahn mit einem Gewehr erschießen. Später stellte sich heraus, dass sämtliche Szenarien rein fiktiv waren. Gespickt wurden diese Propagandabotschaften mit rassistisches Ressentiments, insbesondere Afroamerikaner und Mexikaner würden unter Einfluss von Cannabis weiße Frauen vergewaltigen. Auch der Begriff „Marihuana“ wurde von Anslinger und seinen Komplitzen gezielt ins amerikanische Vokabular eingepflanzt. Eigentlich bedeutet er nichts anderes als „Hanf“ im mexikanischen Spanisch, Anslinger hoffte aber auf eine negative Stigmatisierung eines mexikanisch klingenden Begriffes. Zum Höhepunkt seiner Kampange erfragte Anslinger die Meinung von hochrangigen Apothekern und Pharmaexperten der American Medical Association zu einem Verbot von Cannabis. Von 30 Antworten lehnten 29 Experten ein Verbot entschieden ab, Anslinger veröffentlichte nur das eine Gutachten, das ihm zustimmte. 1937 unterzeichnete Präsident Roosevelt das Cannabisverbot. 1942 folgte nach weiterem Druck Anslingers auch das Verbot von pharmazeutischem Cannabis.

Fünf Jahre später erhielt Anslinger durch die USA einen Sitz in der Drogenkommission der Vereinten Nationen. In dieser sprach er sich vehement für ein streng kontrolliertes weltweites Cannabisverbot aus. Seiner Meinung nach, sollten alle Aggrarbetriebe regelmäßig durch UN-Abordungen inspiziert werden, dagegen wehrten sich vor allem die Staaten des Ostblocks. Dennoch trat am 13. Dezember 1964 das Einheitsabkommen über Betäubungsmittel in Kraft, das Cannabis in allen ratifizierenden Ländern verbot. In Deutschland war Cannabis bereits durch das Opiumgesetz von 1929 zwar offiziell verboten worden, damals ohne Einbezugnahme von medizinischen Argumenten, durch das Einheitsabkommen von 1964, das 1973 in Deutschland ratifiziert wurde, wurde eine Öffnung des Gesetzes allerdings deutlich erschwert.

Bis heute gilt das Cannabisverbot in Deutschland nahezu unverändert. Lediglich die medizinische Nutzung von Hanf wurde 2017 legalisiert, wenn auch unter strengen Auflagen. Mittlerweile sprechen sich aber immer mehr Verbände für eine Aufhebung des Verbots aus, unter anderem der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). „Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent, noch zielführend“, sagt BDK-Vorsitzender André Schulz. Aus seiner Sicht könnten Ressourcen der Polizei und der Justiz ohne ein Cannabisverbot wesentlich effizienter genutzt werden. Wer in Deutschland Cannabis konsumieren möchte, der kann sich eine geringe Menge problemlos besorgen, auch ohne lizensierte Abgabestellen. Eine Legalisierung würde dafür sorgen, dass Konsumenten ihr Gras in einem medizinisch reinen Zustand erhalten können, ohne Verunreinigungen durch Glassplitter, Haarspray oder Gummiteile. Somit wäre der Konsum weniger bedenklich, als derzeit. Außerdem hätte der Staat verlässliche Statistiken über den tatsächlichen Kosum der Droge, ganz zu schweigen von etwa 1 Milliarde geschätzter Steuereinnahmen durch eine Cannabissteuer.

Andere Länder sind diesen Schritt bereits gegangen. Uruguay legalisierte 2014 als erstes Land der Welt Cannabs auch für den persönlichen Freizeitgebrauch. Das organisierte Verbrechen ist in Folge dessen eingebrochen, ein Drittel des gesamten Drogenmarktes wird nun nicht mehr von kriminellen Banden kontrolliert. Cannabis wird jetzt von vom Staat lizensierten Unternehmen produziert und in Apotheken verkauft. Insgesamt bewertet ein absoluter Großteil der uruguayanischen Bevölkerung die Legalisierung als Erfolg. Auch Kanada, Südafrika und sogar einige US-Bundesstaaten konnten Cannabis in den letzten Jahren legalisieren und selbst in Deutschland scheint eine Mehrheit im Bundestag für die Legalisierung mittlerweile möglich. Es scheint, als würde nun endlich die Vernunft über der Desinformationskampange der 30er Jahre siegen. Jetzt fehlt nur noch das endgültige Gesetz.

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