Ein Skandal in Pink – Die Pink Tax und die Diskriminierung

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Disclaimer: das Phänomen der Pink Tax bezieht sich überwiegend auf das binäre Geschlechtersystem. Deshalb wird auch in diesem Artikel meist von Frauen und Männern gesprochen.

Warum zahle ich als Person, die für weibliche Personen vermarktete Produkte kauft, häufig mehr als für das vergleichbare Produkt, das für Männer vermarktet wird? Dieses Phänomen betrifft hauptsächlich Frauen oder Personen, die weiblich vermarktete Produkte kaufen und ist bestimmt schon vielen über den Weg gelaufen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Pink Tax, zu deutsch Pink-Steuer oder auch „Gender Pricing“ genannt. Diese Ausdrücke beschreiben alle die geschlechterspezifische Preisdifferenz, die bei vielen Hygieneprodukten wie beispielsweise Rasierern zwischen dem Produkt für Männer und dem für Frauen besteht. Dabei verleiht die pinke oder rosa Färbung von vielen „Frauenprodukten“ diesem Phänomen den Namen. Oft betrifft dies auch Parfüme, Bekleidung, und Dienstleistungen wie ein Gang zum Friseur oder der Friseurin. Die Pink Tax ist also keine wirkliche Steuer, sondern eine (scheinbar) unberechtigte Preisdifferenz identischer oder ähnlicher Produkte und Dienstleistungen zu Missgünsten von Frauen. Bei den meisten dieser Produkte, wird für ein qualitativ und inhaltlich identisches Produkt oder eine vergleichbare Dienstleistung von Personen, die ein für Frauen vermarktetes Produkt kaufen oder präferieren, mehr Geld verlangt. Ist das sogenannte „Gender Pricing“ somit nicht eindeutig diskriminierend? Warum sollten identische oder ähnliche Produkte je nach angesprochenem Geschlecht zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden?

Das Phänomen ist schon lange bekannt. Schon 1995 fanden Forscher:innen im US-amerikanischen Kalifornien heraus, dass Frauen durchschnittlich 1351 USD mehr pro Jahr für Dienstleistungen wie einen Friseur:innenbesuch oder eine Textilreinigung zahlen. Seit der breiten Bekanntmachung dieses Problems vor schon 27 Jahren hat sich zumindest in Deutschland nichts geändert. Es hat sich vielmehr verschlimmert. In den US-Staaten Kalifornien und New York wurde auf das „Gender Pricing“ mit einem Verbot reagiert. So weit sind wir in Deutschland bedauerlicherweise auch Jahre später (noch) nicht.

Im Jahr 2017 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Studie in Auftrag gegeben, die genau das zum wiederholten Mal in Deutschland überprüfen sollte. Dabei fand man heraus, dass Frauen vor allem bei Dienstleistungen deutlich stärker zur Kasse gebeten werden. Sie müssen beispielsweise für den gleichen Kurzhaarschnitt bei Friseur:innen durchschnittlich 12,50€ mehr als ihre männlichen Gegenüber bezahlen. Bei 381 untersuchten Dienstleistungen mussten Frauen bei mehr als der Hälfte (59%) draufzahlen und das, wie das Beispiel des Kurzhaarschnittes zeigt, zum Teil drastisch. Außerdem veranschlagen Reinigungen durchschnittlich 1,80€ mehr für die Reinigung von Frauenblusen als für die von Herrenhemden.

Der Deutsche Textilreinigungs-Verband verteidigt die unterschiedlichen Preise bei der Reinigung von beispielsweisen Blusen und Hemden damit, dass Blusen aufgrund von Rüschen komplizierter zu bügeln seien als Herrenhemden mit einfachen Brusttaschen. Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, empfiehlt dennoch „insbesondere dem Reinigungs- und dem Frisiergewerbe, Dienstleistungen eher nach der konkreten Art der Leistung und nicht pauschal nach dem Geschlecht anzubieten“. Weiter sagt sie, „wenn eine Person allein wegen ihres Geschlechts mehr zahlen muss, dann verstößt das im Grundsatz gegen das Diskriminierungsverbot“.

Um dem „Gender Pricing“ entgegenzuwirken empfiehlt die Antidiskriminierungsstelle Selbstverpflichtungen von Branchenverbänden. Dabei könnte man sich Österreich zu Vorbild nehmen, denn hier hat die Friseurinnung geschlechterneutrale Preise erarbeitet. Dies wäre auch ein wichtiger Schritt, um mehr Gleichberechtigung für Menschen außerhalb des binären Geschlechtersystems zu schaffen. Doch die Empfehlung des Bundes zur Selbstverpflichtung von Branchenverbänden wirkt etwas lächerlicher, wenn man die Ausmaße dieser Diskriminierung betrachtet.

Außerhalb der Dienstleistungsbranche fand die Verbraucherzentrale Hamburg in einem Preisvergleich von Rasierprodukten heraus, dass „Frauenprodukte“ durchschnittlich 38% teurer sind als „Männerprodukte“. Bei einzelnen Produkten wie beispielsweise Rasierschaum wurden Preisaufschläge von bis zu 100% beobachtet. Um diese Preisdifferent zu rechtfertigen, wird oft damit argumentiert, dass die Produkte in ihren Inhaltsstoffen variieren und das Produkt für Frauen beispielsweise mehr feuchtigkeitsspendende Inhaltsstoffe enthalte. Dies rechtfertigt jedoch nicht die großen Preisunterschiede, denn die (vermeintlich) anderen Inhaltsstoffe machen meist nur einen Bruchteil der Herstellungskosten aus.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg erläutert, dass von Seiten der Drogeriemärkte davon ausgegangen wird, dass Frauen gewillter sind, für Pflege- und Hygieneprodukte deutlich mehr zu bezahlen. Dies werde dann schamlos ausgenutzt. Das Marketing fokussiert sich dabei speziell auf das binäre Geschlechtersystem, weshalb ein Preisaufschlag von vergleichbaren Produkten oft mit einem bestimmten Farbdesign Hand in Hand geht. Dabei sind „Frauenprodukte“ meist Pink eingefärbt, während „Männerprodukte“ durch schwarze oder blaue Farbtöne gekennzeichnet sind. Wie sehr das Marketing geschlechtsabhängig ist, zeigt sich schon darin, dass das Schaumbad „Prinzessin Sternenzauber“ 2,95€ kostet und das blaue Schaumbad „Saubär“ nur 1,75€.

Die preisliche Diskriminierung von Frauen und Menschen, die für weibliche Personen vermarktete Produkte kaufen, ist in einigen Länder in der Politik angekommen. In den US-Bundestaaten Kalifornien und New York ist das „Gender Pricing“ gesetzlich verboten und in Frankreich und Großbritannien ist dieser Zustand zumindest Objekt politischer Diskussionen. Deutschland ist in diesem Thema politisch abgehängt. Die Bundesregierung argumentiert mit wenig Spielraum. Marketing wird hier als ausschlaggebend für die preislichen Unterschiede angeführt, in welches man nur schwer oder gar nicht eingreifen könne. Ein:e Sprecher:in des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums rät betroffenen Personen schlichtweg „entgegen der Marketing-Strategie der Anbieter einfach das günstigere blaue Produkt [zu kaufen]“. Es sei vielversprechender an der Sensibilisierung dieses Problems zu arbeiten, als rechtlich einzugreifen.

Valet kann nur kopfschüttelnd auf den Rat des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums reagieren. Es sei keine Lösung einfach nur das günstigere Produkt zu kaufen, denn oft ist der direkte Vergleich durch räumlich getrennte Produkte nicht so einfach zu tätigen. Er weißt außerdem darauf hin, dass Frauen immer noch durchschnittlich 21% weniger verdienen als Männer und dann noch für identische Produkte deutlich mehr zahlen. Dies stelle eine doppelte Benachteiligung von Frauen dar. Die Ratschläge des Verbraucherschutzministeriums sind für weiblich gelesene Person wie ein Schlag ins Gesicht, denn es hat sich in den USA gezeigt, dass rechtlich gegen das „Gender Pricing“ vorgegangen werden kann. Das Problem auf das Individuum abzuwälzen, zeigt einmal mehr, dass Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland nicht den politischen Stellenwert hat, den es haben sollte.

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